Stiftung Höhlenrettung

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Unsere gemeinnützige rechtsfähige Stiftung wurde 2008 gegründet, ursprünglich um dem Verein „Höhlenrettung Baden-Württemberg e.V.“ ein drittes, langfristiges Standbein zu geben. Letzterer wurde 1985 als erste derartige Rettungsorganisation in Deutschland gegründet.

Inzwischen haben auch andere Höhlenrettungen von den Erträgen der Stiftung profitiert.

Mit den Erträgen der Stiftung kann die Höhlenrettung Material anschaffen, Übungen durchführen, und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

Die Satzung der Stiftung sieht vor, daß auch andere Höhlenrettungsorganisationen unterstützt werden können, wenn es die Erträge zulassen.

Die Einhaltung des Stiftungszweckes wird von der Aufsichtsbehörde und dem Finanzamt regelmäßig überprüft.

Das Kuratorium besteht aus anerkannten fachkundigen Persönlichkeiten. Es beschließt jedes Jahr über die Verwendung der Vermögenserträge im Rahmen des Stiftungszweckes.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Stiftungen sind wir alle ehrenamtlich tätig, und beschäftigen keine Fundraising-Organisation. Somit sind unsere Verwaltungskosten verschwindend gering.

Wir beteiligen Zustifter ab einem bestimmten Betrag auf Wunsch an unserem Kuratorium. Damit haben Sie die Möglichkeit sich direkt an den Entscheidungsprozessen der Stiftung zu beteiligen.

Tragentransport in der Falkensteiner Höhle